Aktionäre mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz können die 35% Verrechnungssteuer, die in der Schweiz auf Dividenden erhoben werden, zurückfordern. Entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen bestehen insbesondere auch mit Deutschland und Italien.
Ein entsprechender Antrag muss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern/Schweiz, eingereicht werden. Das dazu notwendige Formular können Sie bei ihrer Hausbank anfordern, über die Website der Eidg. Steuerverwaltung (Rückerstattung Formular 85) herunterladen und ausfüllen oder notfalls auch telefonisch bei uns bestellen.