Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly.

Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bbiotech.com bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der BB Biotech AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

Der Benutzerzugang und die Benutzung der Internet-Seite sowie diese rechtlichen Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht.

Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Datenschutz

Mit dem Zugriff auf diese Webseite erklären Sie ihr Einverständnis mit der Datenschutzerklärung. Falls Sie mit dieser Erklärung nicht einverstanden sind, ist ein Zugriff auf die weiteren Seiten dieser Webseite zu unterlassen. Diese Erklärung kann jederzeit aktualisiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmässig zu überprüfen.

Bestätigung

Durch anklicken von "Akzeptieren" erklären sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen einverstanden. 

Marktkommentar zur FDA-Zulassung für das Alzheimermedikament Aduhelm.

Hoffnung für Alzheimerpatienten?

Marktkommentar zur FDA-Zulassung für das Alzheimermedikament Aduhelm.
08.06.2021 - BB Biotech

Die FDA erteilt die Zulassung für das Alzheimermedikament Aduhelm

Tagesgespräch an der New Yorker Börse ist am 7. Juni 2021 die US-Biotechfirma Biogen, ein Portfolio-Unternehmen von BB Biotech. Der Handel mit den Biogen-Aktien wurde für die Ankündigung der FDA Entscheidung ausgesetzt. Seit fast 20 Jahren ist es die erste neue Alzheimer-Arznei. Es handelt sich um einen Antikörper, der das Eiweiss Beta-Amyloid bindet und damit die Ablagerung im Gehirn reduziert. Klinische Studien mit Aducanumab zeigten, dass die Substanz bei Patienten einen Abbau dieser Plaques erzielt. Über diesen Mechanismus soll das Fortschreiten der kognitiven Schädigungen verlangsamt werden, was in mehreren klinischen Studien getestet wurde.

Wie umstritten die Entscheidung im FDA-Gremium war, zeigt die Formulierung in der Pressemitteilung, in der von „einer komplizierten Datenlage bei Aduhelm im Hinblick auf den klinischen Nutzen“ die Rede ist. Biogen und der japanische Partner Eisai Pharma hatten im März 2019 die klinischen Studien wegen wenig aussagekräftiger Daten eingestellt, dann aber im Oktober 2020 wieder aufgenommen, nachdem sich bei Patienten im frühen Krankheitsstadium bei der höchsten Dosierung des Wirkstoffs ein verbessertes Krankheitsbild gezeigt hatte.

Im Rahmen dieser beschleunigten Zulassung verlangt die FDA von der Firma Biogen die Durchführung einer neuen klinischen Studie, um den klinischen Nutzen des Medikaments zu verifizieren. Falls die Studie den klinischen Nutzen innerhalb der maximalen Frist von neun Jahren nicht nachweisen würde, kann die FDA ein Verfahren zur Rücknahme der Zulassung des Medikaments einleiten. Bis dahin kann Biogen das Medikament vertreiben. Analysten beziffern das jährliche Umsatzpotenzial im mehrere Milliarden. Allein in den USA sieht Biogen 1,5 Millionen Patienten, die für eine Behandlung mit Aduhelm in Frage kommen. Das Alzheimermittel wird einmal monatlich per Infusion verabreicht und bedarf mehrere Hirnscans (MRI). All dies ist in Markteinschätzung von Biogen eingeflossen, welche einen stetigen Umsatzanstieg erwartet.

Diese Zulassung hat nicht nur für Biogen sondern auch für die Biotechnologie-Industrie einen wichtigen Stellenwert. Nachdem unzählige kostspielige klinische Versuche scheiterten, schafft diese Entscheidung neue Anreize für die Forschung weitere neue Therapieansätze für Alzheimer Patienten voranzutreiben.

Marktkommentar als PDF downloaden